Für die Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Um die Kosten von der Krankenkasse teilweise rückerstattet zu bekommen, müssen Sie die Verordnung nur noch bei der SVS und der KFA vor ab bewilligen lassen. Bei der BVA und der ÖGK ist dies nicht mehr nötig.
Telefonisch unter: +43 676 74 14 950 Email: Claudia.bohry@chello.at
Um auf Ihre körperlichen Beschwerden individuell eingehen zu können, ist eine genaue Befunderhebung wichtig, die in der ersten Therapieeinheit stattfindet. Bitte bringen Sie dazu auch Ihre aktuellen Befunde (z.B. Röntgenbilder mit). Gemeinsam definieren wir dann die zu erreichenden Ziele.
Die Verrechnung erfolgt separat nach jeder Therapieeinheit. Nach Beendigung der Therapie stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, die Sie dann mit der Originalverordnung bei Ihrer Krankenkasse um Kostenrückerstattung einreichen können. Die Höhe der Refundierung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie dort ebenfalls um Kostenrückerstattung ansuchen.